Werter Herr Buschmann, was wollen bzw. können Sie tun, damit Straftaten zeitnah bearbeitet und aufgeklärt werden? Ich denke hierbei vor allem an Verstöße gegen § 348 StGB ff. Falschbeurkundung im Amt
Sehr geehrter Herr J.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Klar ist: Wir brauchen einen handlungsfähigen und effektiven Rechtsstaat auf der Höhe unserer Zeit. Das ist auch eine Frage der Akzeptanz für den liberalen Rechtsstaat.
Ein wichtiger Baustein für mehr Tempo und Effizienz ist die Digitalisierung der Justiz. Denn mehr Personal allein ist keine Lösung, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Was es braucht, sind effiziente Strukturen und schnelle, digitale Prozesse.
Als Bundesministerium der Justiz haben wir dafür eine Reihe von Maßnahmen bereits auf den Weg gebracht. Mit unserer Bund-Länder-Digitalisierungsinitiative fördern wir innovative Projekte, wie etwa ein KI-Sprachmodell für die Justiz. Dafür mobilisieren wir in den nächsten Jahren bis zu 200 Millionen Euro.
Auch gesetzgeberisch haben wir schon einiges auf dem Weg gebracht: Künftig sollen Bürger, die eine Strafanzeige über eine Internetwache stellen wollen, auch den Strafantrag gleich digital ausfüllen. Zudem verbessern wir die digitale Kommunikation zwischen Mandanten, Anwälten und Gerichten. Im Gerichtsalltag wollen wir den Einsatz von Videokonferenzen erleichtern.
Aber auch jenseits der Digitalisierung setzen wir uns für schnellere Prozesse in der Justiz ein. Etwa indem wir die Gerichte entlasten, die von zivilgerichtlichen Massenverfahren überlastet sind. Durch die Einführung einer neuartigen Klageform für Verbandsklagen, die sogenannte Abhilfeklage, stärken wir die Rechte von Verbrauchern - und machen viele Einzelklagen überflüssig.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB