Werter Herr Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann FDP, wollen Sie sich dafür einsetzen, dass der Videobeweis auch in Gerichtsverfahren zur Anwendung kommt? Ergänzung siehe unten. MfG Erhard J.
Sehr geehrter Herr Buschmann,
zur Frage: "Wie stelle ich mir das vor"
möchte ich folgendes sagen:
***
Ich stelle mir den >Videobeweis< Gericht genauso vor,
wie beim Fußballspiel .
Die gesamte Verhandlung wird per Video aufgenommen. Wenn es
zu strittigen Punkten kommt, kann man sich das Video noch
einmal anschauen und Klärung herbeiführen.
Ähnlich ist es auch schon bei der Polizei. Dort werden Verhöre
bzw. Vernehmungen auch bereits per Video aufgenommen.
Wenn es dort zu Unstimmigkeiten kommt kann man
sich das Video noch einmal anschauen und
auch das Problem lösen.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard J.
Sehr geehrter Herr J.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Klar ist: Wir brauchen mehr Tempo bei der Digitalisierung der Justiz. Gemeinsam mit den Ländern haben wir etwa eine 200-Millionen-Euro-Digitalisierungsinitiative für die Justiz aufgesetzt. Damit fördern wie innovative Digitalisierungsprojekte, z.B. KI-Sprachmodelle für die Justiz. Das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht wird digital erreichbar - auch für die Bürgerinnen und Bürger. Niemand muss mehr zum Briefkasten oder Faxgerät gehen, der sich an das Bundesverfassungsgericht wenden will. Die digitale Verfassungsbeschwerde kommt.
Aber damit nicht genug. Das Bundesministerium der Justiz hat weitere Digitalisierungsgesetze auf den Weg gebracht. Ein Beispiel: Das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten.
Darüber hinaus wollen wir auch die Digitalisierung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung vorantreiben. Die Gerichtsverhandlung in Strafprozessen soll an Land- und Oberlandesgerichten künftig aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnung soll dann automatisiert verschriftlicht („transkribiert“) werden. Entsprechende Gesetzentwürfe befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB