Werden Sie mithelfen, Whistleblowerschutz bei der Polizei zum Funktionieren zu bringen (die GFF startet gerade eine Analyse) ?
Sehr geehrter Marco Buschmann, hier bei mir in Berlin hat der Bürgerbeauftragte für Polizeifragen Probleme bei der Akteneinsicht ( Strafprozessordnung sieht seine Amtsrolle nicht vor => bei laufenden Verfahren bleibt er ohne Information) und die Datenschutzbeauftragte hat trotz EU-Recht (!) immer noch keine Sanktionbefugnisse, um Informationen / Korrekturen durchzusetzen bei der Polizei. Beide Landes-Probleme brauchen Lösungen auf Bundesebene ( Strafprozessordnung / EU-Rechts-Durchsetzung ), werden Sie dieses Mal (anders als bei Edward Snowden) mithelfen?, - denn Whistleblowerschutz bei der Polizei: das wird auch sehr sehr schwierig werden, es zum Funktionieren zu bringen! Link GFF:https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/mach_meldung?mtm_campaign=Newsletter-2023-07&mtm_kwd=(themen)%20-%20Whistleblowing
Sehr geehrte Frau L.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich bin der Überzeugung: Wer auf Missstände hinweist und so zur Aufdeckung, Untersuchung, Verfolgung und Unterbindung von Rechtsverstößen beiträgt, hat Anerkennung verdient und keine Repression. Daher haben wir mit dem Hinweisgeberschutzgesetz, das der Bundestag im Mai dieses Jahres beschlossen hat, eine kohärente Lösung für den Schutz von Whistleblowern in Unternehmen und Behörden vor Benachteiligung geschaffen.
Die Angelegenheiten der Polizei in Berlin unterfallen der Zuständigkeit des Berliner Senats. Insofern kann ich nicht zu Angelegenheiten des Berliner Bürgerbeauftragten für Polizeifragen Stellung nehmen. Als Bundesminister der Justiz ist mir der konstruktive Austausch von Bund und Ländern sehr wichtig. Sollte das Land Berlin hier bundesweiten Anpassungsbedarf sehen, so bestehen mit der Justizministerkonferenz oder der Innenministerkonferenz sowie mit dem Bundesrat Möglichkeiten, diese zu adressieren.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB