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Frage von Gerlinde W. •

Werden Sie diese Studie in dem neuen Infektionsschutzgesetz mit einbeziehen?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
bitte, können Sie mir mitteilen, in wieweit Sie die unten aufgeführte Studie, in Bezug auf neue Kenntnisse zum Maskentragen für Kinder, im neuen Infektionsschutzgesetz mit einbeziehen werden?

https://www.israelnationalnews.com/news/328402

Hochachtungsvoll,
Gerlinde W.

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Sehr geehrte Frau W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich der Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes. Auch im Herbst und Winter gilt: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich sind. Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage. Stattdessen setzen wir auf Maßnahmen, die wirksam sind und zugleich zumutbar.

Auch Maßnahmen mit vergleichsweise geringer Eingriffstiefe wie das Maskentragen müssen im Rechtsstaat sorgfältig begründet werden können. Die Evaluation legt ein besonders gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis des Maskentragens nahe – gerade auch im Vergleich zu anderen Maßnahmen. 

Den Schulen gilt unser besonderes Augenmerk. Kinder haben ein Recht auf schulische Bildung und einen möglichst unbeschwerten Schulalltag. Schulschließungen darf es deshalb nicht geben. Auch eine pauschale Maskenpflicht an Schulen wäre nicht angemessen. Die Länder werden eine Maskenpflicht an Schulen deshalb nur anordnen können, wenn dies erforderlich ist, um weiter Präsenzunterricht durchführen zu können – und auch dann nur für Kinder ab der fünften Klasse.

Freundliche Grüße

 

Dr. Marco Buschmann MdB

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