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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Carsten K. •

Werden Sie auch anderes staatliches Unrecht angreifen, wie Sie es heute mit Herrn Söder in Bezug auf seine Aussetzung der Impfpflicht taten?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

Zu Herrn Söder sagten sie: "Im Rechtsstaat gelten Gesetze. Wenn sich die Regierenden selbst aussuchen, an welche Gesetze sie sich halten und an welche nicht, ist die Tyrannei nicht mehr fern". Damit haben Sie absolut recht.

Dennoch ist diese Haltung seit mehr als einer Dekade auch beim Bund in Bezug auf die Besoldung seiner Beamten zu beobachten. Ich gehe davon aus, dass Ihnen die beiden Entscheidungen des BVerfG vom 4.5.2020 bekannt sind. Entsprechend der darin aufgestellten Direktiven ist objektiv ersichtlich, dass auch der Bund seit mindestens einer Dekade verfassungswidrig zu niedrig und vor allem nicht nachvollziehbar sowie willkürlich besoldet.
Seit den Entscheidungen sind bald 2 Jahre vergangen.

Ein Grundsatz guter Führung ist: Führen durch Vorbild. Wenn nun die Bundesregierung aber auch nur die Gesetze beachtet, die ihr genehm sind, wieso wird dann nur Herr Söder für die fakultative Lesart von Gesetzen angegriffen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr K.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die FDP ist die Partei des Rechtsstaates. Als Freie Demokraten ist für uns klar: Die Umsetzung der Entscheidungen unabhängiger Gerichte ist ein Gebot unseres Rechtsstaats. Als eigenständiges Verfassungsorgan wacht das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Einhaltung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Das BVerfG ist das höchste deutsche Gericht und nimmt innerhalb der deutschen Gerichtslandschaft eine Sonderstellung ein. Vor diesem Hintergrund haben die Entscheidungen des BVerfG unmittelbar formelle Rechtskraft.

Bei den von Ihnen zitierten Fällen handelt es sich um Entscheidungen des BVerfG zur Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Nordrhein-Westfalen und Berlin. Auf Bundesebene liegt die Federführung für dieses Thema beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Die Umsetzung dieser Entscheidungen des BVerfG erfolgt also durch das BMI.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage hiermit beantworten.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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