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Marco Buschmann
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Frage von Petra K. •

Werden die Maskenpflichten ab 01.10.22 noch präzisiert?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

Gerade habe ich den Entwurf für die bundesweiten Schutzmaßnahmen ab 01.10.22 gelesen und hoffe, das die Maskenpflichten noch präzisiert werden. Zum Beispiel die Maskenpflicht im Luftverkehr: gilt das für den deutschen Luftraum oder bezieht sie sich auf Flüge mit deutschen Airlines? Und was ist im letzteren Fall mit den Flügen, die von verschiedenen Airlines gemeinsam durchgeführt werden? Passagiere der Lufthansa mit Masken, Passagiere von United Airline ohne Maske in einem Flugzeug Seite an Seite?
Irritierend finde ich auch die Ausnahme von der Maskenpflicht für Gehörlose oder Schwerhörende. Die Maske sollte doch eigentlich Mund und Nase bedecken und nicht die Ohren….oder ist der/die Gesprächspartner/in eines gehörlosen bzw schwerhörenden Menschen von der Maskenpflicht befreit? Das würde zumindest Sinn machen.
Ich hoffe, dass bis zum 01.10.22 diese Unklarheiten ausgeräumt werden können!

Mit freundlichen Grüßen!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich der Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes. Auch im Herbst und Winter gilt: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich sind. Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage. Auch staatliche Vorgaben für Zugangsbeschränkungen nach dem 2-G- oder 3-G-Prinzip sieht unser Schutzkonzept nicht vor. Denn auch deren Verhältnismäßigkeit ist inzwischen überaus fraglich. Stattdessen setzen wir auf Maßnahmen, die wirksam sind und zugleich zumutbar.

Auch Maßnahmen mit vergleichsweise geringer Eingriffstiefe wie das Maskentragen müssen im Rechtsstaat sorgfältig begründet werden können. Die Evaluation legt ein besonders gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis des Maskentragens nahe – gerade auch im Vergleich zu anderen Maßnahmen. Um vulnerable Personen zu schützen, wird es in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eine Masken- und eine Testpflicht geben. Eine Maskenpflicht wird es außerdem weiterhin im Fern- und Flugverkehr geben. Insofern ergeben sich keine Änderungen zur aktuellen Rechtslage.

Gehörlose und schwerhörige Menschen sind darauf angewiesen, Mimik und Lippenbewegungen wahrnehmen zu können. Daher sehen jetzt schon viele Länderverordnungen Ausnahmeregelungen für diese Personen, ihre Begleiter und solche, die mit ihnen kommunizieren, vor. Diese Befreiung von der Maskenpflicht wird künftig bundesweit geregelt. Eine Änderung der bestehenden Praxis ist damit nicht verbunden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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