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Marco Buschmann
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Frage von Sabine B. •

Werden auch Scheidungskinder von der Reform des Namensrechts gebrauch machen können?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

vor knapp einem Jahr haben sie gesagt, dass Sie sich für eine Reform im Namensrecht einsetzen und das diese sobald wie möglich umgesetzt werden soll, doch leider hört man diesbezüglich nichts mehr?! Ist das Thema vergessen worden?

Werden Scheidungskinder endlich die Möglichkeit erhalten, auch eine Namensänderung beantragen zu können mit aussicht auf Erfolg?

Könnte man den Kindern und herran wachsenden Jugendlichen das Recht einräumen, ab den 18 Lebensjahr ohne wichtigen Grund eine Namensänderung zu ermöglichen? (z.B den Namen der Mutter oder der Großeltern anzunehmen.)

Mit freundlichen Grüßen
Sabine B.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist nicht mehr zeitgemäß.

Wir setzen uns für mehr Gestaltungsspielraum und Wahlfreiheit ein und trauen es den Menschen zu, die für sie passende Lösung selbst zu finden. Bürokratische, langwierige Verfahren sollen der Vergangenheit angehören.

Das Namensrecht soll daher modernisiert werden und die Funktion des Namens als Ausdruck individueller Identität stärker betonen. Dabei prüfen wir auch Lösungen für frühere Eheschließungen. Zu Details des Vorschlags kann ich an dieser Stelle noch keine verbindliche Aussage treffen. Das Bundesministerium der Justiz wird zeitnah einen Entwurf vorlegen, der diesem Anliegen Rechnung tragen und die Schilderungen von Betroffenen einbeziehen wird.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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