Wer zahlt die Energiepauschale, wenn ich im Krankengeldbezug bin, aber mein Arbeitsverhältnis gekündigt wurde?
Sehr geehrte Frau. M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die stark angestiegenen Gaspreise infolge des Krieges in der Ukraine stellen viele Bürgerinnen und Bürger vor finanzielle Herausforderungen. Die Bundesregierung hat dies erkannt und in den letzten Monaten mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Alle drei Pakete zusammen entlasten die Bürgerinnen und Bürger um insgesamt 95 Milliarden Euro. Die Hilfe kommt dabei zielgerichtet dort an, wo sie benötigt wird. So werden soziale Härten abgefedert. Ein Baustein unter vielen ist die Energiepreispauschale (EPP). Alle im Jahr 2022 einkommenssteuerpflichtigen Arbeitnehmer erhalten diese Pauschale in Höhe von 300 Euro.
Gleiches gilt für die Bezieher einer dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Lohnersatzleistung (z.B. Krankengeld), sofern diese aus einem aktiven Dienstverhältnis stammt. Es ist dabei jedoch ausreichend, wenn die Bezugsvoraussetzungen für einen Tag im Jahr 2022 vorgelegen haben. Entscheidend für die Anspruchsberechtigung ist damit der Zeitpunkt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Liegt Anfang September kein aktives Dienstverhältnis vor, so kann die Energiepreispauschale über die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 erlangt werden.
Für eine genaue Klärung der Umstände Ihres Falles ist dennoch eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bundesagentur für Arbeit empfehlenswert.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB