Wer wird für die gassperrebedingten Schäden an Heizungssystemen und Gebäuden die Kosten übernehmen?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
bedingt durch die derzeit absehbare Gasknappheit drohen im Winter 2022/2023 für nicht systemrelevante gewerbliche Nutzer als erste Gruppe Gassperren. Diese könnten neben der EInschränkung der operativen Tätigkeit (z. B. durch Nichterreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Raumtemperaturen) mittelbar auch Konsequenzen für die Heizsysteme dieser Betriebe haben. Insbesondere bei länger anhaltenden Sperren innerhalb von Frostperioden drohen auch innerhalb der betroffenen Gebäude Frostschäden durch Eisbildung. Da ein solches Szenario bislang mit hoher Wahrscheinlichkeit in keiner Versicherungsklausel der ansonsten für derartige Schäden üblichen Versicherungen berücksichtigt ist, stellt sich die Frage nach der Haftung für solche Schäden. Würden Sie diesen Teilaspekt als relevant bewerten und – wenn ja – in die politische Diskussion zur Vorbereitung auf die oben genannten Szenarien einbringen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr K,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Gasversorgung ist ein entscheidender Bestandteil unserer kritischen Infrastruktur. Mit Blick auf unseren Weg zur Klimaneutralität und der Einhaltung der Pariser Klimaziele stellt die Gasenergie eine wichtige Übergangstechnologie dar. Deshalb müssen wir auch in Krisenzeiten eine ausreichende Versorgung mit Gas sicherstellen und uns nicht von Putins Manövern eischüchtern lassen.
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Unabhängigkeit von Russland ist die Erschließung neuer Gasquellen: Dafür haben wir als Koalition den Bau von mehreren stationären und mobilen LNG-Terminals (Liquified Natural Gas) in die Wege geleitet. Durch gesetzliche Anpassungen im Bau- und Planungsrecht stellen wir eine zügige Fertigstellung sicher. Gleichzeitig steigern wir die Kooperation mit unseren europäischen Partnern, zum Beispiel mit Norwegen.
Darüber hinaus wollen wir jedoch nicht nur mehr Gas importieren, sondern auch unseren heimischen Verbrauch reduzieren. Dazu schaffen wir ein Auktionsmodell für die Industrie: Unternehmen mit überschüssigen Gasreserven, welche sie nicht dringend benötigen, können diese gegen Erlös an andere Unternehmen verkaufen. Auf diese Weise können wir unsere vorhandenen Ressourcen bestmöglich nutzen.
Um unser Ziel, die Gasspeicher bis November zu 90% aufzufüllen, zu erreichen, werden wir zusätzlich den Anteil der Gaskraftwerke an der Stromerzeugung reduzieren und durch bislang stillgelegte Kohlekraftwerke ersetzen – jedoch nur vorübergehend bis zum Ende des Engpasses.
Die Bundesregierung ergreift alle Maßnahmen, die zur Verhinderung einer akuten Gasknappheit im Winter 2022/2023 beitragen können. Dabei werden auch mögliche Folgen für alle Betroffenen berücksichtigt werden.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB