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Marco Buschmann
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Frage von Lukss H. •

Wer schützt uns vor unverhältnismäßigkeit seitens der polizei?

Ich habe eine höchst suspekt Begegnung mit der Polizei gehabt. Nun, rechtlich kann ich mich nicht wehren, weil nman keine 2000 Euro zu Verfügung hat, um einen Anwalt zu zahlen. Außerdem sind die Chancen etwas zu erreichen, statistisch sehr niedrig. Häufig fehlt es an beweisen. Beweise machen, wie video oder audio Aufnahmen verbietet die Polizei. Bodycams gibt's auch nicht wirklich. Also, was für Möglichkeiten hat der einfache Bürger, um sich vor der polizei zu schützen? Ich dachte Gewaltenteilung heißt auch, dass man sich vor der executive schützen kann!!

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Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Straftaten durch Polizeibeamte sind nicht weniger Unrecht als von anderen Bürgern. Wenn Polizeibeamte oder andere Amtsträger Straftaten begehen, sieht das Strafgesetzbuch regelmäßig sogar härtere Strafen vor, insbesondere bei der Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB). 

Die Verfolgung von Straftaten im Dienst besteht nicht nur von Gesetzes wegen, sondern ist auch gelebte Praxis. Regelmäßig werden auch Polizeibeamte wegen Dienstvergehen mit Disziplinarmaßnahmen belegt oder als Höchstmaßnahme aus dem Dienst entfernt. 

Die Verfolgung von Straftaten obliegt der Staatsanwaltschaft. Sie hat unparteiisch und objektiv alle für und gegen den Beschuldigten sprechenden Gesichtspunkte zu ermitteln und zu berücksichtigen. Sie ist auch organisatorisch unabhängig von der Polizei und dem Innenministerium als Dienstherrn der Polizei. Zudem bestehen in vielen Bundesländern auch Anlaufstellen, an die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können, etwa den Bürger- und Polizeibeauftragten des Landes Berlin. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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