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Marco Buschmann
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Frage von Uwe S. •

Wenn sich die Diätenerhöhung, wie auch die Rentenerhöhungen, an der allgemeinen Einkommensentwicklung anpassen, warum erhöhen sich die Diäten um über 6%, die Renten aber nur um 4,3 %?

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Sehr geehrter Herr S.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die Erhöhung der Diäten und Renten erfolgt auf Basis gesetzlicher Vorgaben und anhand der allgemeinen Einkommensentwicklung. 

Das Grundgesetz bestimmt in Art. 48 Abs. 3 Satz 1, dass Abgeordnete Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Die Höhe der Entschädigung soll der Bedeutung des Mandats und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung angemessen sein. Die Bemessungsgrundlagen sind in § 11 Abgeordnetengesetz geregelt. Danach gilt als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten das Amt eines einfachen Richters (R6) an einem obersten Gerichtshof des Bundes. Grundlage für die weitere Entwicklung der Diäten ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Nominallohnindex (Einkommenssteigerung) für alle Beschäftigten, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich an die Präsidentin des Deutschen Bundestages übermittelt. 

Die Erhöhung der Renten richtet sich hingegen nach § 68 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Hierbei werden die Bruttolöhne der Arbeitnehmer berücksichtigt, wodurch sichergestellt wird, dass Rentnerinnen und Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland teilhaben. Ein weiterer Faktor bildet die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage. Damit ist die Anzahl der Beitragszahler im Verhältnis zu den Rentenbeziehern gemeint. Darüber hinaus wird auch der Beitragssatz der Rentenversicherung berücksichtigt.

Für uns als Freie Demokraten ist klar: Eine angemessene und verlässliche Rente nach vielen Jahren Arbeit ist auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Beschäftigten. Deshalb haben wir für die zusätzliche Absicherung der Rente das Generationenkapital auf den Weg gebracht. Damit gehen wir den ersten Schritt, um die Chancen des Kapitalmarktes zu nutzen – und so langfristig ein angemessenes Rentenniveau zu gewährleisten. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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