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Frage von Jörg K. •

Wenn es stimmt, daß die Klimakleber von Flughafen DF schon teilweise polizeibekannt waren und die Mindeststrafe für Eingriff i.d.Flugverkehr 6 Monate beträgt, warum kommen diese Leute vorerst frei?

Sehr geehrter Herr Buschmann, ich beziehe mich auf die Blockade am Düsseldorfer Flughafen und darauf, warum Leute, die auf frischer Tat ertappt werden, wo also keine große Beweisführung anhand von Indizien nötig ist, noch auf freien Fuß kommen und nicht direkt in Arrest. Das hätte auch in anderen Bereichen ( z.B. jedwede Art von Körperverletzung, Einbruch etc.) eher abschreckende Wirkung. Wird im Ausland teilweise mit grossem Erfolg praktiziert. MfG, J. K.

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Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es ist ein fundamentales Prinzip unseres Rechtsstaats, dass Beschuldigte bis zum ordnungsgemäßen Nachweis ihrer Schuld als unschuldig gelten. Vor Rechtskraft einer Verurteilung darf daher auch keine Strafe vollstreckt werden, da deren Rechtmäßigkeit (und Höhe) gar nicht feststeht. 

Die Möglichkeit, einen Beschuldigten in Untersuchungshaft zu nehmen, stellt daher gerade keine vorzeitige Strafe da, sondern ist nur in engen Grenzen zulässig, insbesondere wenn die Sicherung des Verfahrens es erfordert. Dies ist der Fall, wenn die Beschuldigten sich dem Verfahren zu entziehen drohen (Fluchtgefahr) oder wenn die Gefahr besteht, dass sie die Ermittlung der Wahrheit durch Einwirkung auf Zeugen oder Manipulation von Beweismitteln erschweren (Verdunkelungsgefahr). 

Ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft vorliegen, entscheiden die unabhängigen Gerichte. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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