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Marco Buschmann
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Frage von Stefan S. •

Welchen Zeitrahmen halten Sie für realistisch, um die verfassungsrechtlich bedenkliche Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte zu reformieren?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

die Verlustverrechnungsbegrenzung bei 20T€ für Termingeschäfte wurde eingeführt, um Privatanleger vor vermeintlichen Risiken zu bewahren. In Wirklichkeit werden Long-Optionen als Absicherungsgeschäfte verwendet, um Risiken von Stillhaltergeschäften (den Leerverkauf von Optionen) zu begrenzen. Mit der Verlustverrechnungsbegrenzung wird das Gegenteil dessen erreicht, was ursprünglich beabsichtigt war.

Wie Sie wissen, bestehen auch verfassungsrechtlich signifikante Bedenken gegen die Besteuerung von (de facto nicht erwirtschafteten) Gewinnen.

Da das geplante Zukunftsfinanzierungsgesetz aufgrund seiner Komplexität nun noch auf sich warten lässt: Ist es nicht möglich, bis dahin wenigstens singulär die Verlustverrechnungsbeschränkung herausgelöst zu streichen?

Privatanleger werden genötigt, Trading-GmbHs zu gründen, um die Verlustverrechnungsbeschränkung zu umgehen oder langwierige und teure Gerichtsverfahren anzustrengen.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Freien Demokraten und als Fortschrittskoalition ist es uns wichtig, attraktive Rahmenbedingungen für die Vermögensbildung der Bevölkerung, insbesondere die Altersversorgung, zu schaffen. Daher haben Bundesfinanzminister Christian Lindner und ich zusammen bereits letztes Jahr Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt. Damit wollen wir den Kapitalmarkt in Deutschland attraktiver machen und stärken. 

Daher werden wir die steuer- und finanzrechtliche Regulierung einer Prüfung unterziehen und hier Modernisierungen beschließen. Zu genauen Details des Zukunftsfinanzierungsgesetzes kann ich mich an dieser Stelle noch nicht äußern. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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