Welchen juristischen Fortschritt gibt es bei der Besteuerung von sog. digitalen Nomaden/Perpetual Travelers ohne festen und Social Media Influencern mit/ohne scheinbaren Wohnsitz im Ausland?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
Influencer und Vlogger, auch wenn sie unter ein DBA fielen, könnten der Abgabepflicht auch ohne ausl. Besteuerung weiter entgehen. (1) Für scheinausgewanderte Dauerreisende gibt es exponierte Beispiele. (2) Der vom Rohgewinn größere Teil sind Influencer mit Scheinansässigkeit in Dubai. (3) Auf beide Gruppen zielen die neuen Verahrensanweisungen zum AStG ab, a) ein betriebsstättenloses "floating income" auszuschließen und im Zweifel b) eine funktionale dt. Geschäftsleitungsbetriebsstätte vorauszusetzen, (4) wenn der Ort der Dienstleistungen Deutschland ist oder durch sporadische Aufenthalte im Land nur eine vorübergehende Abwesenheit vorliegt. (5) Warum gibt es keine vereinfachte direkte Besteuerung wie in den USA? (6)
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian H.
(1) https://tinyurl.com/2p9a4a3c
(2) https://tinyurl.com/5cu6mj5y
(3) https://tinyurl.com/2rc4sh56
(4) https://tinyurl.com/yhr9udu3
(5) https://tinyurl.com/2p9js878
(6) https://tinyurl.com/y7t75t8n