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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Jörg B. •

Welche Maßnahmen ergreifen Sie gegen die verfassungswidrige Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

die oben bezeichnete – international wohl einzigartige – Verlustverrechnungsbeschränkung kann dazu führen, dass die Steuerlast die tatsächlich unterjährig entstandenen Gewinne bei weitem übersteigt, was schlimmstenfalls zur Privatinsolvenz bei Anlegern führen kann, die den Handel lediglich zur Altersvorsorge nutzen und dann vor den Scherben ihrer Existenz ständen.

Die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes ist aus einer Vielzahl von Gründen gegeben, wird von allen hierzu befragten Steuerrechtlern bestätigt und ist u.a. in der über 60-seitigen Verfassungsbeschwerde von Martin Hlouschek detailliert begründet worden. Schon jetzt sind zahlreiche Klagen vor den Finanzgerichten von durch dieses Gesetz geschädigten Anlegern rechtshängig.

Frage: Welche politischen Maßnahmen zur Abschaffung dieses Gesetzes streben Sie an, um die finanzielle Schädigung der Anleger und die zu erwartende Klageflut vor den Finanzgerichten abzuwenden?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Freien Demokraten und als Fortschrittskoalition ist es uns wichtig, attraktive Rahmenbedingungen für die Vermögensbildung der Bevölkerung, insbesondere die Altersversorgung, zu schaffen. Daher haben Bundesfinanzminister Christian Lindner und ich zusammen bereits letztes Jahr Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt. Damit wollen wir den Kapitalmarkt in Deutschland attraktiver machen und stärken. 

Daher werden wir die steuer- und finanzrechtliche Regulierung einer Prüfung unterziehen und hier Modernisierungen beschließen. Zu genauen Details des Zukunftsfinanzierungsgesetzes kann ich mich an dieser Stelle noch nicht äußern. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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