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Marco Buschmann
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Frage von Lukas T. •

Was tun Sie bzw. Ihr Ministerium gegen Femizide/Feminizide? Die Tatzahlen steigen immer weiter, die Presse nimmt sich dem Thema langsam an, aber die Politik schaut gefühlt noch immer weg.

Vor allem die Aufnahme geschlechtsspezifischer Motive bei Gewaltdelikten könnte zum einen längst überfällige Straflücken schließen. Zum anderen könnten solche Merkmale im Gesetz für mehr Bewusstsein in der Justiz und allgemeinen Bevölkerung sorgen und so auch ggf. auch eine präventive Funktion erfüllen.

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Sehr geehrter Herr T.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Klar ist: Gewalt gegen Frauen ist unter keinen Umständen hinnehmbar.

Deutschland bekennt sich zur Istanbul-Konvention. Das bedeutet, dass wir uns auf allen staatlichen Ebenen dafür einsetzen, dass Gewalt gegen Frauen verhindert und bekämpft wird. Betroffenen wird Schutz und Unterstützung angeboten. Hierfür wurde etwa das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ eingerichtet. Frauenhäuser und Beratungsstellen werden finanziell umfassend unterstützt. Auch rechtlich bieten das Sexualstrafrecht („Nein heißt Nein“), das Gewaltschutzgesetz und die Regelung zum Stalking weitreichenden Schutz.

Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung am Gewalthilfegesetz unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). .

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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