Was sind "diverse" Vornamen?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
Der Regierungsentwurf des SBGG sieht nun vor, dass der Vorname nur zu einem geändert werden darf, der dem neuen Geschlechtseintrag entspricht. Dies ist für Menschen, die den Geschlechtseintrag streichen lassen bzw. zu "divers" ändern problematsich, da in diesen Fällen nicht wirklich klar ist, welche Vornamen nun erlaubt seinen sollen. Eine Einschränkung nur auf geschlechtsneutrale Vornamen wäre sehr problematisch, da die aller meisten Vornamen stark geschlechtsspeziefisch sind und somit nur wenige Vornamen zur Wahl möglich wären.
Auch wollen manche nicht-binäre Personen zwar den Geschlechtseintrag streichen lassen bzw. zu "divers" ändern, aber wünschen sich trotzdem einen binären männlichen oder weiblichen Vornamen, da ihre Geschlechtsidentität stärker zu einem der binären Geschlechter neigt.
Sollen in diesen Fällen nur geschlechtsneutrale Vornamen erlaubt sein? Wieso ist diese Einschränkung notwendig?
Mit freundlichen Grüßen
Jasmin L.
Sehr geehrte Frau L.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Künftig sind bei der Änderung des Geschlechtseintrags neue Vornamen zu bestimmen, die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Denn die ursprüngliche Systematik, dass an eine isolierte Vornamensänderung andere Voraussetzungen geknüpft sind, als an eine Änderung des Geschlechtseintrags, ist nicht mehr gegeben.
Dabei sind nach § 2 Abs. 3 SBGG Vornamen zu bestimmen, die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Entsprechen die bisherigen Vornamen bereits dem gewählten Geschlechtseintrag, so können auch diese zu den neuen Vornamen bestimmt werden. Damit ist es zum Beispiel möglich, dass eine Person, für die seit der Geburt der Geschlechtseintrag „divers“ geführt wird, und die eine Änderung des Geschlechtseintrags in „weiblich“ erklärt, ihren bisherigen Vornamen „Anna“ auch zu ihrem neuen Vornamen bestimmt, da dieser dem gewählten Geschlechtseintrag „weiblich“ entspricht. Ebenso könnte sie einen geschlechtsneutralen Vornamen (zum Beispiel „Eike“) beibehalten. Es gelten für die Vornamensbestimmung dieselben Regeln, die für die Vornamensbestimmung bei Geburt gelten. Die Regelung in Absatz 3 bewirkt, dass die neuen Vornamen als zu dem Geschlechtseintrag passend erscheinen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB