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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Stefan Z. •

Was raten Sie nach Entfall der Home-Office-Pflicht ab 20.3. vulnerablen Arbeitnehmern (z.B. mit Vorerkrankungen, Ü50) bei wieder steigenden Corona-Infektions- und -Totenzahlen?

Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,

Sie scheinen mir in der FDP ein starker Befürworter der deutlichen Reduzierung von Corona-Maßnahmen zu sein, der Frühlingsanfang Ihnen besonders wichtig.
Seit Beginn des Ukraine-Krieges am 24.2. meldet das RKI mit 3.376 Corona-Toten in Dtld. mehr als dort wegen des Krieges, diese Woche täglich ca. 300, so viele wie beim Abschuss des malayischen Passagierflugzeugs 2014, aber täglich! Wie begründen Sie, dass Sie die Verteidigung gegen Corona vor diesem Hintergrund zurückfahren wollen? Mir macht aus eigener Betroffenheit vor allem Sorge, dass Corona-Risiko-Personen dann wieder vor Ort in den Büros werden arbeiten müssen. Bitte ermöglichen Sie für diesen Personenkreis z.B. ein Home-Office-Recht, evtl. mit ärztlichem Attest. Oder wird es eine andere Lösung geben, ggf. welche?
Wieso ist gerade der Frühlingsanfang solch ein wichtiger Termin für Sie? Warum richten Sie sich nicht einfach nach dem Pandemieverlauf?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Z.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr D. Z.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die Menschen in Deutschland haben die Corona-Maßnahmen seit mehr als zwei Jahren sehr gewissenhaft mitgetragen und umgesetzt. Da unser Gesundheitswesen glücklicherweise nicht überlastet ist, gibt es keine Grundlage mehr für tiefgreifende Freiheitseinschränkungen. Deswegen war es auch ein Gebot des Rechtsstaats, eingriffsintensive Corona-Maßnahmen zurückzunehmen. Nicht die Freiheit muss begründet werden, sondern ihre Einschränkung.

Das heißt jedoch nicht, dass die Pandemie beendet ist. Deswegen gelten niedrigschwelle Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen bundesweit fort. In von den Landesparlamenten festgestellten Hotspot-Regionen können notfalls zudem weitergehende Schutzmaßnahmen beschlossen werden.

Klar ist auch: Nach zwei Jahren Pandemie setzen wir wieder auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Es steht jeder und jedem frei, sich über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus selbst zu schützen - beispielsweise durch das Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen. Damit kann das eigene Infektionsrisiko erheblich reduziert werden.

Bis zum 25. Mai 2022 müssen Arbeitgeber weiterhin konkrete Infektionsschutzmaßnahmen treffen. Hierzu zählen etwa Abstands- und Lüftungsgebote sowie Testmöglichkeiten. Auch gilt eine Maskenpflicht überall dort, wo technische oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten. Darüber hinaus sind Arbeitgeber dazu angehalten, Personenkontakte zu reduzieren. Hierzu hat sich das Home-Office besonders bewährt - dies gilt auch jenseits des Infektionsschutzes. Deswegen werden viele Unternehmen weiterhin auf Home-Office setzen. Auch in vielen Tarifverträgen und Betriebsvereinbaren ist eine Home-Office-Option vorgesehen.

Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber haben eine arbeitsschutzrechtliche Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deswegen ist eine Prüfung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen stets erforderlich. Sollte ein Arbeitnehmer zu einer besonders gefährdeten Personengruppe zählen, ist es im Einzelfall möglich, dass der Arbeitgeber eine Home-Office-Option anbieten muss.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Freundliche Grüße 

Dr. Marco Buschmann MdB

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