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Frage von Erhard J. •

Was meinen Sie mit *Einzelfallbezogenen ....*?

Sehr geehrter Herr MdB Dr. Marco Buschmann,

zu meiner Frage habe ich die oben genannte Nachfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Erhard J.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr J.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Wie bereits ausgeführt, ist die Unabhängigkeit der Justiz ein hohes Gut. Die Arbeit der Staatsanwaltschaften als Organe der Rechtspflege erfolgt nach Recht und Gesetz.

Einzelfallbezogene Weisungsrechte der zuständigen Ministerinnen und Minister werden wir entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs anpassen. Den Begriff des Einzelfallbezugs ist der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entnommen. Hierzu zählen Weisungen, die konkret-individualisiert einzelne Fälle einzelner Beschuldigter betreffen.  Davon zu unterscheiden sind Weisungen allgemeiner Art, die die landesweit gleichmäßige Strafrechtspflege gewährleisten sollen. Diese sind abstrakt-generell formuliert, d.h. weder auf einzelne Fälle noch einzelne Beschuldigte bezogen.

Mit besten Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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