Frage von Sandra U. • 27.04.2022
Was kann ein Bürger tun, wenn Richter ratifizierte Menschenrechte und geltendes EU-Recht ignoriert? Bleibt da nur die Strafanzeige wegen Rechtsbeugung oder gibt es mildere Mittel?
Antwort von Marco Buschmann FDP • 29.04.2022
Sehr geehrte Frau U.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir leben in einem Rechtsstaat. Richter treffen ihre Entscheidungen auf Basis von Recht und Gesetz.
Sollte ein Richter bei der Entscheidung einer Rechtssache vorsätzlich und zugunsten oder zum Nachteil einer Partei das Recht falsch anwenden, macht er sich gemäß § 339 StGB strafbar (Rechtsbeugung). Es handelt sich nicht um ein sogenanntes Antragsdelikt, sodass auch ohne Stellung eines Strafantrags ermittelt werden kann. Bezogen auf Ihre konkrete Frage ist eine Prüfung dessen jedoch nur im Einzelfall möglich.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB