Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP
97 %
1101 / 1132 Fragen beantwortet
Frage von Gabriele K. •

Was ist mit den derzeitigen Entlastungspaketen für krankengeldbezug?

Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin seit längerem arim Krankengeldbezug.
Ich habe bis zu meiner Erkrankung Arbeitslosengeld 1 bekommen.
Ich bin Mutter eines Studenten. Ich komme mir vor, wie wenn ich aus allen Entlastungspakezen, Energiezuschüssen....rausfalle. Es fühlt dich an, wie wenn ich im Winter frieren und hungern muss.
Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Angriff auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Die stark gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürgerinnen und Bürger und Betriebe zu einer großen Belastung geworden.

In zwei Entlastungspaketen wurden verschiedenste Maßnahmen gebündelt um insbesondere einkommensschwächere Haushalte zu unterstützen. So hat die Bundesregierung für Leistungsempfänger im Wohngeld einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro beschlossen. Dieser ist ggf. mit der Energiepreispauschale kombinierbar, nach welcher alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen einen Einmalbetrag in Höhe von 300 Euro erhalten. Dabei reicht es aus, wenn für einen Tag im Jahr 2022 diese Bezugsvoraussetzungen vorgelegen haben.

Für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen ist zudem eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro vorgesehen, während Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 einmalig 100 Euro erhalten. Familien mit Kindern profitieren darüber hinaus vom sogenannten Kinderbonus, einer zusätzlichen Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind. Ergänzend steigt der steuerliche Grundfreibetrag dieses Jahr um 363 Euro auf 10.347 Euro - Bis zu dieser Höhe müssen auf Einkommen keine Einkommensteuern gezahlt werden.

Neben den finanziellen Zuwendungen profitieren alle Bürgerinnen und Bürger von der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und vom „9-Euro-Ticket“, das sie von Juni bis einschließlich August 2022 in Anspruch nehmen können. Hinzu kommt die Abschaffung der EEG-Umlage: Stromkunden müssen bereits ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen und die Stromanbieter wurden verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weiterzugeben.

Die Bundesregierung lässt die Bürgerinnen und Bürger mit den stark steigenden Preisen nicht allein. Mit unseren Maßnahmen federn wir Härten gezielt ab und entlasten dort wo es nötig ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP