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Marco Buschmann
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Frage von Josef K. •

Was ist aus Ihrer Zusage geworden, dass freiheitseinschränkende Maßnahmen (wozu aus meiner Sicht auch die Maskenpflicht gehört) fallen müssen, wenn die Lage kontrollierbarer wird?

Ich beziehe mich auf die Frage und Ihre Antwort unter https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marco-buschmann/fragen-antworten/koennen-sie-ihr-versprechen-aus-dem-herbst-2021-dass-alle-grundrechtlichen-einschraenkungen-am-2032022-0.

Sie haben diese Antwort Mitte April 2022, auf dem Höhepunkt der Delta-Welle, gegeben.

Sind Sie der Meinung, dass die aktuelle und auch die vorhergesagte Lage noch immer derart unkontrollierbar ist, dass es weiterhin der bundesweit verpflichtenden und der landesweit möglichen Einschränkungen aus dem neu gefassten IfSG bedarf?

Ich finde, die Lage ist nicht nur relativ kontrollierbarer, sondern absolut kontrollierbar.

Sie haben auch gesagt: "Wenn sich die Lage verändert, müssen wir darauf reagieren. Denn Modellierungen sind in der Pandemie stets nur unter Vorbehalt zu betrachten."

Das sollte nicht nur bei einer Verschlechterung der Lage gelten, sondern auch bei einer Verbesserung. Denn sonst wird der "Bodensatz" bleibender Maßnahmen immer größer.

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Sehr geehrter Herr K.

zunächst möchte ich mich für Ihre Anfrage bedanken. 

Das Schutzkonzept für Herbst und Winter setzt in weitaus größerem Maße auf Eigenverantwortung, als es die Schutzkonzepte der alten Bundesregierung getan haben. Es enthält nur wenige bundesweit verbindliche Maßnahmen, andere können die Länder anordnen, müssen es aber nicht und die meisten davon wiederum nur unter streng definierten Voraussetzungen. Hier reden wir im Wesentlichen über den Einsatz der Maske, die zu den mildesten Mitteln zählt. Besonders eingriffsintensive Maßnahmen hingegen wie Lockdowns, allgemeine Schulschließungen oder gar Ausgangssperren sind nicht mehr möglich.

Es wird auch keine bundesweit einheitliche Maskenpflicht geben. Die Länder können eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen je nach Lage vor Ort anordnen. Sie müssen das aber nicht für alle Innenräume tun. Branchen oder bestimmte Einrichtungen können ohne weiteres ausgenommen werden. Und wenn sie das tun, müssen sie Frisch-Getestete in vielen Bereichen davon befreien: Gastronomie, Kultur, Sport und Freizeitveranstaltungen. Wir zwingen den Ländern keine Schutzmaßnahmen auf - sondern ermöglichen lageangepasstes Handeln.

Auch Maßnahmen mit vergleichsweise geringer Eingriffstiefe wie das Maskentragen müssen im Rechtsstaat sorgfältig begründet werden können. Die Evaluation legt ein besonders gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis des Maskentragens nahe – gerade auch im Vergleich zu anderen Maßnahmen. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Marco Buschmann MdB 

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