Was hat sich seit Herrn L's Frage vom 03.02.2023 nun konkret getan?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
Sie haben eine schöne Antwort auf die Frage von Herrn L. gegeben, die aber mit der Frage nichts zu tun hat. Ich befinde mich in einer ähnlichen Lage, wie Herr L.
Ich betreue meine Kinder zu ca. 40 % mit allem, was dazugehört und zahle trotzdem den vollen 100%igen Unterhalt.
Herr L. hat denke ich mal mit seiner Frage konkret gemeint, wann FINANZIELL etwas getan wird für den, der nicht nur jedes zweite WE betreut oder gar keine Lust auf Betreuung hat und sich so aus der Verantwortung stiehlt. Also zu wann ist denn beabsichtigt etwas zu verbessern? Sie propagieren das Wechselmodell. Das finde ich grundsätzlich auch sehr schön. Aber wenn es nicht genau 50/50 passt von der Aufteilung, sondern eben nur 45/55 oder 40/60, dann kann es doch nicht sein, dass man genauso zahlt, wie jemand, der 0% betreut.
WANN ändert sich da konkret finanziell etwas? Und jetzt bitte keine pauschalen Antworten mit "Kindeswohl" oder Erklärungen, wozu der Unterhalt dient.
Sehr geehrter Herr L.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Freie Demokraten sind wir zur Bundestagswahl angetreten, um das Familienrecht umfassend zu modernisieren. Für das Wechselmodell treten wir seit vielen Jahren ein. Dabei haben wir im Koalitionsvertrag eine ganze Reihe von Punkten zur Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Hierbei konnten wir gerade auch als Freie Demokraten wichtige Punkte durchsetzen.
Gemeinsam mit den Ländern werden wir die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. So werden wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden. Damit wird die Höhe des Betreuungsanteil in Zukunft stärker berücksichtigt.
Diese Reformen gehen wir nun Schritt für Schritt an.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB