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Marco Buschmann
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Frage von Michael K. •

Was halten Sie von dem Urteil des obersten schwedischen Gerichts: "Es gilt, lebende Kinder zu beschützen - nicht Zeichnungen zu verfolgen"?

Polizeichef Björn Sellström und Mitarbeiter bei INTERPOL im Team gegen Missbrauchsabbildungen sagte:

"Es besteht ein Risiko das in Zukunft Einsatzkräfte gebündelt werden, um Zeichnungen zu verfolgen. Lasst uns nicht vergessen; wir müssen Kinder schützen und sie nicht mit fiktiven Figuren gleichsetzen".

Passiert nicht genau das in Deutschland? Aufgrund des Weltrechtsprinzip MUSS gegen eine Person in Schweden ermittelt werden, oder in den USA nur um eingestellt zu werden. Auch greifen hier, anders als in anderen EU-Staaten, die Chatkontrolle und andere Eingriffe. Sämtliche Studien (Dänemark, Finnland, USA, Japan, Niederlande) zeigen das es die "Hemmschwelle" nicht senkt.

Wieso blocken wir Ressourcen und schützen weniger Kinder? Der Kampf wird nicht abnehmen, sondern zunehmen. Nebenbei aber Comicfiguren retten, die im EU-Ausland legal hochgeladen werden?

https://www.telepolis.de/features/Es-gilt-lebende-Kinder-zu-beschuetzen-nicht-Zeichnungen-zu-verfolgen-3394665.html

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ist ein wichtiges Anliegen. Die Verbreitung von Kinderpornografie muss hart bestraft werden. Hierüber existiert ein breiter gesellschaftlicher und politischer Konsens. Dieser hat weiterhin Gültigkeit. 

Die Strafbarkeit kinderpornografischer Inhalte ist daher seit langem in der deutschen Rechtsordnung verankert. § 184b StGB wurde im Jahre 2004 eingeführt, nachdem bereits seit 1975 eine Sonderregelung für kinderpornografische Inhalte in § 184 StGB enthalten war. Die Vorschrift dient dem Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und damit überragenden Gemeinwohlinteressen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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