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Marco Buschmann
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Frage von Stephan V. •

Was halten Sie davon, dass Länder einzelne Teile der Gesetzgebung vorsätzlich nicht umsetzen? Wollen Sie in Deutschland Maßnahmen einführen die Gesetzesumsetzungen sicherstellen, bspw durch Beugehaft?

Am 10. Dezember des vergangenen Jahres wurde mit einer Änderung des Infektionschutzgesetzes die Impfpflicht für einige Berufsgruppen beschlossen. Zum 15. März sollte diese greifen. Doch haben einige Bundesländer mitgeteilt diese Pflicht vorerst nicht umzusetzen. Allen voran Bayern unter Ministerpräsident Söder.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich Herr Söder weigert geltende Gesetze umzusetzen. 2019 musste sich der EuGH damit beschäftigen, ob ein Minister in Deutschland persönlich in Regress oder sogar Beugehaft genommen werden kann, um ihn zum Einhalten von rechtskräftigen Urteilen zu zwingen. Mangels gesetzlicher Regelungen war das nicht der Fall, wenn auch der EuGH diese Möglichkeit den Staaten grundsätzlich eröffnet sah. In Deutschland mangelt es an einer entsprechenden Regelung und Herr Söder und seine Kolleg:innen können sich derzeit sicher sein, im Falle der Verweigerung der Umsetzung von Gesetzen oder Gerichtsurteilen keine Konsequenzen befürchten zu müssen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr V.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 11. Februar abgelehnt. In seiner Begründung verwies das Gericht zurecht auf die sehr geringe Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung und dem hohen Risiko für die Gesundheit vulnerabler Menschen.

Aus Sicht der Freien Demokraten schafft die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die notwendige Klarheit, auch für die Länder, die sich bisher mit der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht schwergetan haben. Für diese Länder ist es ein Arbeitsauftrag, die einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt zügig umzusetzen.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein Bundesgesetz, das von den Ländern im Bundesrat unterstützt wurde. Im Übrigen hat auch die gesamte Landesgruppe der CSU im Deutschen Bundestag das Gesetz unterstützt. Deshalb ist es klar, dass das Gesetz zur Anwendung kommen muss - unabhängig davon, ob einem das persönlich gefällt. Denn im Rechtsstaat gelten Gesetze, ausdrücklich auch für Regierende.

Ich bin überzeugt davon, dass hier Bundesrecht von den Ländern vollzogen wird. Andernfalls sieht unser Grundgesetz auch die Möglichkeit vor, Bundesrecht umzusetzen (Art. 83 ff. GG).

Die Länder, die Probleme bei der Verwaltung und Umsetzung haben, sollten sich zum Schutz der vulnerablen Gruppen nun auf deren Lösung konzentrieren. Die kürzlich veröffentlichte Handreichung des Bundesgesundheitsministeriums kann hierbei eine Hilfestellung sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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