Warum zahlen Väter, bei denen die Kinder zu 40% wohnen, den kompletten Unterhalt alleine und müssen zusätzlich alle Ausgaben für die Kinder (zB die extrem steigenden Energiekosten) selbst tragen?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
wann kommt die seit Jahren überfällige Reform des Familienrechts? Ihre Partei propagiert eine moderne Familienpolitik. Sie sind der Bundesjustizminister. Wie kann es dann sein, dass die Rechtslage immer noch so ist, dass nach der Scheidung ein Elternteil die finanzielle Last für die Kinder alleine trägt? Kommt unter ihrer Amtszeit endlich eine grundlegende Änderung im Familienrecht oder wird die systematische Diskriminierung der Väter und das Nichtstun der Vorgängerregierungen fortgesetzt? Obwohl unter Fachleuten ein breiter Konsens darüber existiert, dass das Unterhaltsrecht Väter hochgradig benachteiligt und dringend und grundlegend reformiert werden muss, befassen sich die bislang veröffentlichten Gesetzesvorhaben im Familienrecht überhaupt nicht mit dieser Thematik. Wird es im Unterhaltsrechts unter ihrer Amtsführung noch zu Änderungen kommen, die nicht nur von kosmetischer Natur sein werden oder kann man diese Hoffnung bereits wieder begraben?
Sehr geehrter Herr Kronberger,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Rechtspolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Daher haben wir als Fortschrittskoalition eine Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt.
Oberste Richtschnur im Sorgerecht ist das Kindeswohl. Entscheidungen über die Ausübung der elterlichen Sorge können nicht schematisch erfolgen, sondern müssen alle Umstände des Einzelfalles in den Blick nehmen. Sie erfordern Einfühlungsvermögen und Fachkompetenz. Daher wollen wir Familienrichterinnen und Familienrichter besser fortbilden.
Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. So werden wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Zudem wollen wir im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB