Warum wurde bisher das „Dreher-Gesetz“ nicht durch Bundestagsbeschluss für ungültig erklärt, in Anlehnung an den Beschluss zu Paragraph 175 StGB?
Sehr geehrter Herr C.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich gehe davon aus, dass Sie mit dem "Dreher-Gesetz" Art. 1 Ziffer 6 des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) meinen. Dieses führte im Zusammenspiel mit den damaligen Regeln für die Verfolgungsverjährung dazu, dass Beihilfetaten nicht mehr nach den für die Haupttat geltenden Fristen, sondern nach kürzeren Fristen verjährten. Dies hatte insbesondere mit Blick auf die Verfolgung von NS-Unrecht Bedeutung.
Seit einer Änderung des Strafgesetzbuches 1979 bestimmt § 78 Abs. 2 StGB, dass Mord nicht verjährt. Dies betrifft auch Beihilfehandlungen. Daher finden bis heute Strafverfahren wegen während der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft begonnenen Morden statt.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB