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Marco Buschmann
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Frage von Friedrich G. •

Warum wollen Sie das Unterhaltsrecht ändern?

Sie werfen wieder etwas neues in den Raum, das mit absoluter Sicherheit neuen Formalismus und zusätzlichen Bürokratismus erfordert. Die Regierung ist aber angetreten um Vereinfachungen in der Bürokratie vorzunehmen. Bevor etwas neues oder Änderungen von bestehenden in die Öffentlichkeit getragen werden, sollte das ganze besser durchdacht werden.
Ist das ohne zusätzliche Bürokratie auch machbar?
Trägt es zum Bürokratieabbau bei?
Wer kontrolliert die Betreuungszeit?
Oder hat jeder ne Stupfuhr zuhause?
Geht das ganze nicht zu Lasten der Kinder?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Klar ist: Wir brauchen ein Familienrecht auf der Höhe unserer Zeit. Dazu zählt insbesondere auch ein Unterhaltsrecht, das den Lebenswirklichkeiten vieler Trennungsfamilien in unserem Land gerechter wird. Oft engagieren sich beide Elternteile bei der Erziehung der Kinder - auch wenn die Partnerschaft auseinandergegangen ist. Für das Kindeswohl ist das meistens ein großer Gewinn. Das derzeitige Unterhaltsrecht trägt dem leider noch nicht Rechnung. Es geht immer noch von der Formel aus: Einer bezahlt, einer betreut. Bei den Unterhaltszahlungen macht es oft keinen Unterschied, ob ein Elternteil einen substanziellen Anteil an der Erziehung leistet oder sich nur selten einbringt. Die Folge: Für die Unterhaltspflicht des mitbetreuenden Elternteils - oft ist es der Vater - macht es oft gar keinen Unterschied, ob er sich alle zwei Wochenenden um sein Kind kümmert - oder an mehreren Tagen pro Woche. Das ist ungerecht und wollen wir daher ändern - ohne zusätzliche Bürokratie.

Freundliche Grüße 

Dr. Marco Buschmann MdB

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