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Frage von Peter J. •

Warum wird seitens der Führerschein Behörden nur 3 Monate Zeit gegeben um ein Medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen?

Es wird nur 3 Monate Zeit gegeben das Medizinisch-psychologische Gutachten vorzulegen, obwohl die Führerschein Behörde weiß das es dafür, in meinem Fall, einen 6 Monatigen Abstinenznachweis erfordert. Der Führerschein wird mir also nach 3 Monaten entzogen bis ich das Gutachten vorlegen kann. In der Zeit habe ich keinen Führerschein und mein Arbeitgeber wird mir, weil ich keine andere Möglichkeit habe zur Arbeit zu kommen, fristlos kündigen. Ich kann auch keine 3 Monate Urlaub nehmen. Ich bin ja gewillt mich und mein Verhalten zu ändern, sehe meine Fehler ein die ich begangen habe. Nehme an verschiedenen Seminaren, psychologischen Programmen und Abstinenzprogrammen teil. Ich möchte mich "resozialisieren", doch ohne Job und 3 Monatiger sperre beim Arbeitsamt ist das eine nicht zu stemmende Aufgabe.

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Sehr geehrter Herr J.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Fahrerlaubnisrecht ist Gefahrenabwehrrecht. Es dient dem Schutz des Straßenverkehrs und seiner Teilnehmer. Ausgerichtet ist das Fahrerlaubnisrecht darauf, künftige Risiken für die Verkehrssicherheit soweit wie möglich auszuschalten. Daher sind nach der Fahrerlaubnisverordnung Personen, die abhängig von Alkohol sind oder Alkohol missbrauchen, nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet.

Bestehen Zweifel an der Fahreignung, wird die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens veranlasst. Hierfür setzt die Behörde eine Frist. Bei deren Festlegung ist zu beachten, dass Zweifel an der Eignung eines Fahrzeugführers im Interesse des Schutzes des Straßenverkehrs so schnell wie möglich zu klären sind.

Von dieser Frist zur Beibringung des Gutachtens zu unterscheiden sind die inhaltlichen Voraussetzungen, die an die Eignung gestellt werden. Bei früherem Alkoholmissbrauch wird die Fahreignung erst wieder angenommen, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist, beispielsweise sechs Monate lang, bei Alkoholabhängigkeit, wenn Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist. Sobald diese Abstinenzzeiten erreicht sind und ein positives medizinisch-psychologischen Gutachten vorliegt, kommt daher auch wieder eine Erteilung der Fahrerlaubnis in Betracht.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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