Warum wird EU Resolution 2079 / 2015 "shared parenting" ignoriert und so eine Aufhebung der Ungerechtigkeit in der Behandlung von Elternteilen nach unterschiedlichen Maßstäben verhindert?
Die Realitäten im Umgang mit Eltern nach Trennung, denen keine Vorherrschaft zugesprochen wird durch den Staat ist menschenrechts- menschlichkeitsunwürdig. Die Würde des Menschens wird massiv verletzt. Die häufig verwendete Aussage des Begriffes "Kindeswohl" ist eine schändliche Umdeutung desselben, da wohl die wenigsten in diesem Fall eine objektive biasfreie Aussage hierüber treffen können. Wie leicht denen die mit diesem Begriff leichtfertig um sich werfen, dieses von der Hand geht, ist vielmehr eine Offenbarung fehlender Demut. Wie sehr der Staat die Rolle des Vaters missachtet, zeigt dass er Väter in den Iran abschiebt, obwohl einem Kind ein Bleiberecht zugesprochen wurde (https://www.instagram.com/p/C8XL8IwMt-v/?igsh=eG1qNnJ6cnIzcmow). Das deutsche Familienrecht ist einfach eine krasse Menschenrechtsverletzung und die Politik weiß das und duckt sich weg
Sehr geehrter Herr A. .,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir haben im Familienrecht einen Reformstau. Denn die Gesellschaft hat sich verändert, das Recht aber nicht. Das wollen wir insbesondere mit den geplanten Reformen des Sorge- und Abstammungsrechts als auch des Unterhaltsrechts ändern.
Mit der Reform des Unterhaltsrecht wollen wir die partnerschaftliche Betreuung von Kindern fördern und die Betreuungsleistungen beider Eltern angemessen berücksichtigen. Es wäre ungerecht, Elternteile, die einen substanziellen Beitrag zur Kindesbetreuung leisten, gleich zu behandeln wie Elternteile, die einen geringeren Beitrag leisten. Daher ist es unser Ziel, Unterschiede bei den Betreuungsanteilen im Bereich des sogenannten asymmetrischen Wechselmodells bei der Ermittlung der Höhe des Unterhalts besser abzubilden. Im Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts finden sich weitere Informationen. Das Eckpunktepapier samt Anlagen ist abrufbar unter: BMJ - Gesetzgebung - Modernisierung des Unterhaltsrechts).
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB