Warum wird die Energiepreispauschale für berentete Ärzte, die über die Ärzteversorgung rentenversichert sind nicht ausgezahlt ? Ärzte, die noch über die DRV rentenversichert sind erhalten diese !
Sehr geehrter Herr Dr. R.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke sind im Rahmen des „Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ nicht anspruchsberechtigt. Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen beruhen auf Landesrecht. Ob die Rentnerinnen und Rentner dieser Versorgungswerke eine Energiepreispauschale erhalten, ist deshalb eine Frage, die auf Landesebene beantwortet werden muss.
Für weitergehende Hinweise darf ich auf das FAQ des federführenden Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verweisen (https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/entlastung-fuer-bezieher-von-renten-was-gilt.html).
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB