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Frage von Jochen T. •

Warum wird der Rundfunkgebührenanstalt politisch weiterhin ermöglichst das Recht zu beugen, um hierdurch Bürger vor Schaffung der Rechtssicherheit durch Gerichtsurteile auszuspielen?

Zitat"Bundessozialrichter a. D. Dirk H. Dau kritisierte 2016, dass die Rundfunkanstalten bei drohendem Unterliegen einfach „erlassen“, um ein klärendes Urteil abzuwenden: „Ob zu Recht, wird sich grundsätzlich kaum klären lassen, weil die Rundfunkanstalten solche Entscheidungen zu verhindern wissen, indem sie, falls Unterliegen droht, rückwirkend befreien und dies mit – nicht weiter substantiierten – Besonderheiten des jeweiligen Falles begründen.“[89]

-https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitrag#cite_note-89

Wieso darf die RGA Beitragspflicht erlassen um die Klagebefugnis auszumerzen, ist das nicht irgendwie eine Art Rechtsbeugung?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Im Verwaltungsprozess gilt der sogenannte Verfügungsgrundsatz. Nach dem Verfügungsgrundsatz liegt die Herrschaft über den Streitgegenstand sowie über Einleitung und Fortführung des gerichtlichen Verfahrens bei den Verfahrensbeteiligten. Sie entscheiden darüber, ein Verfahren durch Klage anhängig zu machen oder beispielsweise durch Klagerücknahme oder auch Erledigungserklärung zu beenden. Das Gericht ist entsprechend an das klägerische Begehren gebunden. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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