Warum wird das Verkehrsrecht in Form einer Verordnung geregelt, gibt das nicht Möglichkeiten das Recht zu beugen und willkürlich auszulegen, anstelle einer reg.Gesetzesregelung wie zuvor?
Es ist jedem vernünftigen Menschen einsichtig, dass man im akuten Drogenrausch
kein Kraftfahrzeug führen soll.Der Hebel der Prohibitionisten trägt den Namen „Führerscheinverordnung“ (FeV).
Im Gegensatz zu Gesetzen müssen Verordnungen nicht in den Parlamenten
debattiert und beschlossen werden, sondern werden von den zuständigen
Fachministern erlassen. Und an den FeV, die seit Mitte der 90er Jahre exekutiert
wurden, war alles dran, um die Repression entgegen der
Intention des Bundesverfassungsgerichtes zu erhöhen. Wenn nun jemand
mit ein paar Krümeln erwischt wurde, bekam seltener
als zuvor eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes.
Dafür wurde automatisch eine Meldung an die Führerscheinstelle gemacht. Diese
gingen nun, den neuen FeV folgend, grundsätzlich davon aus, dass jemand, der
Cannabis bei sich führt, nicht geeignet sei.
Die Juristischen Möglichkeiten der Beweißlastumkehr ein Relikt aus NS Zeiten nutzte man voll aus.
Quellen:http://www.drogenpolitik.de/
Sehr geehrter Herr T.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Straßenverkehrsrecht wird entscheidend durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Es entspricht einer üblichen Regelungstechnik, dass das StVG die Festlegung detaillierter Regelungen in Form von Rechtsverordnungen gestattet, beispielsweise der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Rechtsverordnungen werden in Art. 80 GG ermöglicht. Indem der parlamentarische Gesetzgeber die gesetzliche Grundlage und die parlamentarisch legitimierte Bundesregierung die hierauf gestützten Rechtsverordnungen erlassen, wird die demokratische Legitimation der Rechtssetzung sichergestellt.
Bei der rechtlichen Behandlung von Cannabis ist zwischen dem Strafrecht und dem Verkehrsrecht zu unterscheiden. Das Strafrecht, insbesondere die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes, dienen der Ahndung von Fehlverhalten. Dagegen dient das Verkehrsrecht der Prävention, das heißt dem Schutz des Straßenverkehrs und seiner Teilnehmer. Es geht nicht um die Sanktionierung eines zurückliegenden Fehlverhaltens im Straßenverkehr. Ausgerichtet ist das Fahrerlaubnisrecht vielmehr darauf, künftige Risiken für die Verkehrssicherheit soweit wie möglich auszuschalten.
Daher führt die FeV zahlreiche Erkrankungen und Beeinträchtigungen auf, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen oder aufheben können. Hierzu gehört insbesondere der Konsum von Cannabis oder sonstigen Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz. In Abgrenzung zu sonstigen Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz, bei denen jeder Konsum einen Eignungsmangel begründet, führt die gelegentliche Einnahme von Cannabis nur dann zur fehlenden Eignung, wenn Konsum und Fahren nicht getrennt werden oder es zu Störungen der Persönlichkeit oder Kontrollverlusten kommt. Dies darf nicht pauschal bejaht werden, sondern erfordert nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Damit wird eine angemessen Beurteilung des Einzelfalls gesichert.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB