Warum werden so viele Menschen von der Energiepauschale ausgeschlossen?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
wie erklären Sie sich, dass Menschen die sich aufgrund einer Krankheit/ Behinderung in einer Umschulung befinden und Übergangsgeld beziehen keinen Anspruch auf eine Energiepauschale haben?
Arbeitnehmer ganz gleich wie hoch der Arbeitslohn ist haben Anspruch auf die Hilfe. Auszubildende und Studenten können eine Heizkostenhilfe in Höhe von 230€ erhalten. Unternehmer und Selbstständige können ihren Steuersatz mindern. Auch Hartz4 Empfänger bekommen eine Entlastung in Höhe von 200€. Aber die Kranken und Alten haben keinen Anspruch? Erklären Sie mir bitte, warum bei einer Arbeitswoche von 40 Stunden und einem Jahresbrutto von 13.753€ keine Unterstützung nötig ist aber bei Arbeitnehmern mit einem wesentlich höherem Einkommen schon? Liegt es daran, dass man in einer Beruflichen Reha keine Steuerabgaben hat? Wenn ja, warum haben Menschen die Arbeitslosengeld II beziehen den Anspruch auf 200€.
Sehr geehrte Frau R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Angriff auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Die stark gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürgerinnen und Bürger und Betriebe zu einer großen Belastung geworden.
Deswegen haben wir als Fortschrittskoalition zwei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 37 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Damit unterstützen wir diejenigen, die gerade besonders von den stark steigenden Preisen betroffen sind – sei es an der Supermarktkasse, an der Tankstelle oder bei den Heizkosten.
Ein Baustein unter vielen ist die Energiepreispauschale. Dadurch erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen einen Einmalbetrag in Höhe von 300 Euro. Dabei reicht es aus, wenn für einen Tag im Jahr 2022 diese Bezugsvoraussetzungen vorgelegen haben.
Auch Krankengeldbezieher profitieren von dieser Regelung: Bezieht ein Arbeitnehmer beispielsweise ab Dezember 2021 ausschließlich Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenversicherung, ist der Arbeitgeber dennoch zur Auszahlung der Energiepreispauschale verpflichtet, da ein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis vorliegt. Lediglich der Anspruch auf Auszahlung des Arbeitslohns ist unterbrochen.
Klar ist: Durch die Energiepreispauschale haben Steuerpflichtige insgesamt rund 10,4 Milliarden Euro mehr im Portemonnaie. Damit können sie insbesondere die höheren Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung abfedern.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB