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Marco Buschmann
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Frage von Manfred P. •

Warum werden nicht alle Arbeiitslosen-Arbeitsfähigen notfalls gemeinnützig beschäftigt?

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Sehr geehrter Herr. P.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Leistungsgerechtigkeit ist eine Grundüberzeugung der Freien Demokraten Für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger gilt das Prinzip "Fördern und Fordern". Wer Arbeit ohne triftigen Grund verweigert, um auf Kosten seiner Mitmenschen zu leben, der muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Die Leistungen können dann schon jetzt bis zu 30 % gekürzt werden. 

Es gilt jedoch das Verbot des Arbeitszwangs aus Artikel 12 Absatz 2 des Grundgesetzes. Eine allgemeine Arbeitspflicht wäre nicht nur verfassungsrechtlich problematisch. Sie greift auch tief in die Freiheit der Menschen ein.  Ziel muss es sein, Arbeitslose nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Klar ist: Es muss für Erwerbslose starke Anreize geben, eine Arbeit aufzunehmen. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit und in Zeiten des Arbeitskräftemangels auch der wirtschaftlichen Vernunft. Deswegen haben wir beim Bürgergeld viel Wert auf die Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen gelegt. Der Sozialstaat darf nicht nur alimentieren, er muss aktivieren. Aus Sicht der Freien Demokraten sollten wir hier noch weiter nachschärfen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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