Warum werden neue Gesetze nicht vor der Verabschiedung auf Bürokratieabbau geprüft?
Ich habe den Eindruck, dass jedes neue Gesetz die Bürokratie aufbläht statt reduziert.
Sehr geehrter Herr G.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Klar ist: Deutschland leidet unter einem Bürokratie-Burnout. Bürger, Betriebe, aber auch Behörden sind so erschöpft von dem Wust an Vorschriften, dass sie sich nicht mehr auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Eine Trendwende zu weniger Bürokratie und mehr Freiräume ist also nötig – und wir haben sie eingeleitet. Mit dem Meseberger Bürokratieabbau-Paket entlasten wir unsere Betriebe um fast 3,5 Milliarden pro Jahr. Ein wichtiger Baustein ist das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV). Dieses wurde am 26. September vom Bundestag abschließend beraten. Damit bekämpfen wir vor allem die Zettelwirtschaft. Wir ermöglichen unter anderem vollständig digitale Arbeitsverträge, schaffen Hotelmeldezettel weitgehend ab und verkürzen die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre. Gestern haben wir eine begleitende Bürokratieentlastungsverordnung (BEV) im Kabinett beschlossen. Damit bringen wir weitere 420 Millionen Euro an Entlastungen auf den Weg.
Jeder Gesetzesentwurf wird schon im Erarbeitungsprozess einem strengen Prüfverfahren unterzogen. So wird etwa ein Digitalcheck gemacht, der dafür sorgt, dass neue Gesetzesvorhaben besser digital umsetzbar sind. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR), ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung für Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung, nimmt in seinen Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen gerade auch die bürokratischen Auswirkungen in den Blick. Einmal im Jahr veröffentlicht der NKR einen Gesamtbericht. Der aktuelle Jahresbericht wurde erst vor wenigen Tagen veröffentlicht und zeigt: Beim Bürokratieabbau sind wir auf einem guten Weg.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB