Warum werden MPU Kunden nicht verpflichtend vorher von den Fahrerlaubnisbehörden auf die fehlenden Rechtsmittel ohne Ton + Videobeweiße informiert? Warum gibt es keinen Anspruch von Anfang an?
Ein negatives oder bedingtes MPU-Gutachten kann einen Menschen die Existenz kosten, auch wenn er am Ende selbst dafür verantwortlich ist. Der Versuch, das Gutachten vor Gericht anzufechten, hat jedoch wenig Erfolgsaussichten
."Die Beweispflicht liegt beim Kläger." Er müsste anhand von Ton- oder Videoaufnahmen belegen können, dass der Gutachter die Aussagen bewusst unrichtig interpretiert hat. Ein Anspruch auf eine Aufzeichnung von Beginn an besteht nicht. Das Thema muss vorher angesprochen und extra bezahlt und beauftragt werden ! Warum gibt es keinen Anspruch von Anfang an auf ein rechtssicheres Verwaltungsverfahren?
https://schadenfixblog.de/2010/02/08/fehlende-rechtsmittel-gegen-die-mpu-sind-ein-skandal/
https://www.verivox.de/krankenversicherung/themen/mpu-gutachten/

Sehr geehrter Herr T.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird durch amtlich anerkannte Gutachtenstellen durchgeführt. Neben verbindlichen Begutachtungsleitlinien, die eine sachgerechte und objektive Beurteilung sicherstellen sollen, unterliegen die Gutachtenstellen dem neutralen Begutachtungssystem der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Betroffene haben die Möglichkeit, vor der MPU eine Aufklärung über den Ablauf und die Voraussetzungen einzuholen. Zudem informieren die Fahrerlaubnisbehörden die Betroffenen im Rahmen der bestehenden Verfahrensregelungen, auf welche Weise diese ihre Eignung nachweisen können.
Zwar ist eine Aufzeichnung der MPU nicht vorgeschrieben, andererseits jedoch auch nicht explizit ausgeschlossen. Die Wahl der Stelle, bei der eine MPU durchgeführt wird, kann selbst getroffen werden. Ein negatives MPU-Gutachten enthält zudem Hinweise, wie die Fahrtauglichkeit wieder hergestellt werden kann. Es besteht somit die Möglichkeit, dass eine MPU erneut durchgeführt wird, um die Fahrtauglichkeit nachzuweisen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB