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Marco Buschmann
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Frage von Johannes E. •

Warum werden geringe Mengen von Cannabis weiterhin strafverfolgt und warum werden weiterhin Urteile wegen Kleinstmengen ausgesprochen?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

im Jahr 1994 hat das Bundesverfassungsgericht die Anpassungsweisung herausgegeben, im Falle von geringen Mengen Cannabis (je nach Bundesland definiert) von einer Strafverfolgung und einem Gerichtsverfahren abzusehen.
Im Zuge der Wahlen haben Ihre Partei, die Grünen und die SDP den Wähler*innen versprochen, dem Thema Unrecht ein Ende zu setzen und für eine "Paradigmenwechsel" zu sorgen. Jedoch wurden seit Regierungsantritt sämtliche Verfahren wegen kleine Mengen eröffnet und auch Mitbürger*innen dafür verurteilt. Jüngst ist das nun in Halle (Saale) passiert, wo nun ein junger Erwachsener für 0,1 Gramm Anhaftungen (!) zu einer horrenden Geldstrafe und einem Eintrag ins Vorstrafenregister (Quelle: Lito Schulte, RA, Twitter) verurteilt wurde.
Was gedenken Sie, in Anbetracht, dass Sie legalisieren wollen und uns Bürger*innen entlasten sollten, dagegen zu tun?

Mit freundlichen Grüßen
Johannes E.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr E.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Freie Demokraten haben wir uns lange für eine verantwortungsvolle Liberalisierung der Drogenpolitik eingesetzt. Dies gilt insbesondere für die kontrollierte Freigabe von Cannabis. Aus unserer Sicht kriminalisiert das derzeitige Verbot von Cannabis unzählige Menschen, bindet immense Polizeiressourcen und erleichtert durch Kontakt zu Dealern den Einstieg zu härteren Drogen.

Bereits heute ist entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts möglich, von der Verfolgung abzusehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge besitzt. All diese Voraussetzungen müssen jeweils erfüllt sein. Ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall von den zuständigen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten zu entscheiden. Hierbei wollen wir aber nicht stehen bleiben. 

Deswegen leiten wir als Fortschrittskoalition einen drogenpolitischen Paradigmenwechsel ein. Der federführend zuständige Bundesminister für Gesundheit Karl Lauterbachwird wird deshalb zügig einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis vorlegen. Damit setzen wir ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages um.

Denn als Fortschrittskoalition ist unser Leitgedanke in der Drogenpolitik klar: Mehr Prävention statt Bestrafung, mehr Aufklärung statt Repressalien.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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