Warum kümmert sich die deutsche Politik, seit mehreren Legislaturen, nicht um die Rechte ihrer Kinder?
Werter Justizminister. Sehr oft habe ich Sie zuletzt über Menschenrechte sprechen hören. Sie sind natürlich erst seit Kurzem im Amt und des Putins Krieg erschüttert Alles und uns Alle. Dennoch gibt es auch innerlands ungeheure "Phänomäne." Meine Enkelinnen, mein Sohn - als deren Vater- ich und deren Familie und unser gesamtes soziales Umfeld wurden voriges Jahr zu Ostern damit konfrontiert, dass "Eltern-Kind-Entfremdung" leider immer noch ein Kavaliersdelikt zu sein scheint .Dem ist nicht so. Der Missbrauch von Schutzbefohlenen, muss als strafrechtlich zu verfolgendes Delikt in unser Gesetzbuch. Und zwar in sofern, dass RichterInnen sich daran halten können und müssen. Psychischer Missbrauch von Kindern ist eine Straftat. (8Kindern -täglich in Deutschland, ergeht es ähnlich, ,wie dem Mädchen im Film: "Weil du mir gehörst"- das kann doch nicht so weiter gehen) Handeln Sie Herr Buschmann! Bitte! Auf Was soll sich der Bürger sonst noch verlassen können - wenn nicht auf unsere Justiz?
Sehr geehrte Frau W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Freie Demokraten sind wir zur Bundestagswahl angetreten, um das Familienrecht umfassend zu modernisieren. Für das Wechselmodell treten wir seit vielen Jahren ein. Dabei haben wir im Koalitionsvertrag eine ganze Reihe von Punkten zur Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Hierbei konnten wir gerade auch als Freie Demokraten einige Punkte durchsetzen.
Gemeinsam mit den Ländern werden wir die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. So werden wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.
Diese Reformen gehen wir nun Schritt für Schritt an.
Die sich aus dem Familienrecht ergebende Umgangsregelung ist auch strafrechtlich abgesichert. § 235 StGB schützt ausdrücklich auch den umgangsberechtigten Elternteil, dem das Kind durch den allein sorgeberechtigten Elternteil vorenthalten wird. § 225 StGB wiederum erfasst auch psychische Schäden, die Schutzbefohlenen zugefügt werden. Grundsätzlich gilt: Verhaltensweisen, die dem Kindeswohl schaden, sind von den Familiengerichten entsprechend zu berücksichtigen, wenn Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht anstehen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann
Mitglied des Deutschen Bundestages