Warum keine sofortige Aussetzung von Strafverfahren wegen Cannabis-Besitz?
Sehr geehrter Herr MdB und Justizminister Buschmann,
Ihre Antwort vom 13.01.2022 auf die Frage zur Legalisierung von Cannabis vom 28.12.2021 bleibt sehr vage und deshalb unbefriedigend.
Verständlich ist, dass angesichts der Corona-Pandemie insbes. im Gesundheitsministerium die Erstellung eines entsprechenden Gesetzentwurfs nicht ganz oben auf der Prioritätenliste steht.
Warum aber verfolgt man nicht den Gesetzentwurf von 2015 (BT-Drucks. 18/4204) weiter? Dazu liegen positive Stellungnahmen von namhaften Richtern und Medizinern vor. Zunächst gescheitert ist der Entwurf nicht aus sachlichen, sondern aus dogmatischen Gründen (BT-Drucks. 18/12476).
Sollte auch dies nicht möglich sein, könnte als Zwischenlösung Cannabis von der Liste der Stoffe genommen werden, bei denen bereits der Besitz strafbar ist. Hunderttausend oder mehr sinnlose Strafverfahren könnten damit schon dieses Jahr entfallen -- wollen Sie sich dafür einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Horst L.
Sehr geehrter Herr L.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Mit der Ausbreitung der Omikron-Variante bleibt das Pandemie-Geschehen dynamisch und muss aufmerksam verfolgt werden. Die Bekämpfung der Pandemie und das Abflachen der fünften Welle steht aktuell im Zentrum der Politik der Bundesregierung, insbesondere des Bundesgesundheitsministeriums.
Die Legalisierung von Cannabis wird kommen. Die Nennung eines genauen Zeitplans ist jedoch - in Anbetracht der Herausforderungen der Corona-Pandemie - aktuell noch nicht möglich.
Auf Ebene der Bundesländer gibt es bereits jetzt Programme zur De-Pönalisierung, also zu einer Einstellung von Strafverfahren bei geringen Besitzmengen von Cannabis. Im Bund werden wir das Thema innerhalb der Regierung unter Beteiligung verschiedener Ministerien adressieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB