Warum kann die AFD nicht verboten werden, wenn sie doch gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstößt?
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ein Verbotsverfahren ist zum einen mit hohen Risiken verbunden: Zu juristischen Mitteln gegen eine Partei sollte man grundsätzlich nur dann greifen, wenn man sich sicher ist, dass das Verfahren auch erfolgreich sein wird. Dafür müssen die sehr strengen Maßstäbe zur Überzeugung des Gerichts erfüllt sein. Ein gescheitertes Verbotsverfahren würde einen gewaltigen PR-Sieg für die AfD bedeuten. Uns muss auch klar sein, dass ein Verfahren bis zu sechs Jahre andauern könnte.
Zum anderen entsteht die Gefahr, den Eindruck zu erwecken, die demokratischen Parteien der Mitte hätten Angst vor einer politischen Auseinandersetzung mit der AfD. Von einem Verbotsantrag könnte die AfD also unter Umständen sogar profitieren.
Jetzt effektiv handeln können wir nur, indem wir die AfD politisch stellen, anstatt deren Wählerschaft pauschal in eine Ecke zu stellen. Denn ein erheblicher Teil der Wählerschaft der AfD ist nicht rechtsextrem. Diese müssen wir auf politischem Wege zurückgewinnen. Dafür müssen wir auch klar kommunizieren, dass die AfD keine praktikablen Lösungen für die Herausforderungen in unserem Land anbietet.
Ich bin überzeugt: Problemlösung überzeugt die allermeisten Menschen in unserem Land. Konkret brauchen wir vor allem eine neue Realpolitik bei der Migration und mehr wirtschaftliche Sicherheit. Das ist das beste Rezept gegen Populisten und Extremisten – weshalb wir uns als Freie Demokraten in der Bundesregierung jeden Tag genau dafür einsetzen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB