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Marco Buschmann
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Frage von Nadine W. •

Warum ist es ihnen so wichtig weiterhin transidente und nonbinäre Menschen zu diskriminieren? In der ganzen Welt wird der Hass auf uns geschürt, und sie bringen so ein "Selbstbestimmungs"gesetz raus..

In der ganzen Welt werden Anti lgbtqai+ Gesetze beschlossen, es darf anscheinend wieder ganz offen von unserer Ausrottung gesprochen werden. Warum werden nicht ganz klare Worte in der deutschen Gesetzgebung verwendet, um uns davor zu schützen?

Jetzt haben Sie es ja endlich mal geschafft, dass "Selbstbestimmungs"gesetz auf den Weg zu bringen. Wo ist denn diese Selbstbestimmung, wenn ich dann doch 3 Monate warten muss nach dem Gang zum Standesamt. Damit signalisieren Sie doch im Umkehrschluss, dass Sie es Menschen doch nicht zutrauen, ihre eigene Identität zu kennen und der Unterton hier ist klar "Naja, vielleicht entscheidet man sich ja nochmal um." Geschlechtsidentität ist keine Entscheidung, und wenn schon, dann steht hier eher im Raum 'Oute ich mich in der Öffentlichkeit, werde ich (sprachliche/seelische/körperliche..) Gewalt erfahren, ist das also der richtige Schritt?' und nicht, 'Ups ich bin wohl aus Versehen im Standesamt gelandet, ja dann lasse ich mal meinen Eintrag ändern'.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden. Das geltende Gesetzesrecht trägt diesem Selbstbestimmungsrecht bislang nicht hinreichend Rechnung. Deswegen haben wir uns als Fortschrittskoalition darauf verständigt, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen.

Für Personen, die sich nicht mit ihrem angeborenen Geschlecht identifizieren, gibt es bislang hohe Hürden für die Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität. Sie müssen ein Gerichtsverfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags durchlaufen, im Zuge dessen zwei Gutachten mit intimsten Fragen erstellt werden. Die Verfahren dauern oft mehrere Jahre. 

Künftig tritt an die Stelle dieses langwierigen Verfahrens eine Selbstauskunft der Betroffenen. Die Änderung des Geschlechtseintrags wird dann drei Monate nach Eintragung wirksam. Mit dieser Regelung verbessern wir die Rechtslage für Betroffene erheblich und verkürzen den gesamten Verwaltungsvorgang. Gleichzeitig stellen wir auch sicher, dass eine missbräuchliche, kurzfristige Änderung des Geschlechtseintrags unterbleibt. Damit trägt diese Regelung zugleich zur Akzeptanz der gesamten Reform bei, die einen wichtigen Baustein liberaler Gesellschaftspolitik darstellt. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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