Warum gibt es bislang keinen Untersuchungsausschuss zur Korruption im Bundestag durch Aserbaidschan?
Bundestagsabgeordneter Frank Schwabe nannte die Korruption durch Aserbaidschan als den „parlamentarisch größten Skandal seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland“. Haypress-Recherchen zeigen, dass über 2 Dutzend ehemalige und aktive Abgeordnete – aller Parteien – involviert sind. (https://twitter.com/HAYPRESS_news/status/1567916591903375367).
Geheime Dokumente, die VICE einsehen konnte, belegen die jahrelangen Anstrengungen Bakus, in Berlin Unterstützer für Aserbaidschans Vorhaben zu gewinnen, die bis 2023 jahrhundertelang armenisch bewohnte Region Bergkarabach zurückzuerobern (tinyurl.com/ygpqrbre). Die Region wurde nach Bakus Angriff ethnisch gesäubert. Die angestammte indigene armenische Bevölkerung – über 100.000 Menschen – mussten fliehen, eine de-facto Demokratie wurde aufgelöst. Deutsche Politiker waren, wie aufgezeigt, durch Korruption direkt oder indirekt daran beteiligt.
Daher die Frage: Warum unterbleibt ein Untersuchungsausschuss zur lückenlosen Aufklärung?
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erfolgt lediglich auf Antrag.
Der Bundestag hat gemäß Art. 44 Absatz 1 Satz 1 Alternative 1 Grundgesetz das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise erhebt. Dafür bedarf es zunächst eines sog. Einsetzungsantrags über den anschließend durch die Mehrheit des Bundestages gemäß Art. 42 Absatz 2 Grundgesetz Beschluss gefasst wird. Der Antrag kann beschlossen, geändert oder abgelehnt werden.
Im Übrigen hat der Bundestag nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, sobald mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages eine Einsetzung beantragt (vgl. Art. 44 Absatz 1 Satz 1 Alternative 1 Grundgesetz).
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB