Weitere Fragen an Marco Buschmann
Die elterliche Sorge ist in § 1626 Abs. 1 BGB definiert. Sie umfasst neben dem Recht bereits nach derzeitiger Gesetzeslage ausdrücklich auch die Pflicht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge besteht aus der Personen- und der Vermögenssorge. Dabei geht es vor allem darum, Entscheidungen für das Kind zu treffen, seine Rechte zu schützen und durchzusetzen sowie das Kind zu vertreten.
Tatsächlich gibt es Hinweise, dass einige Bundesländer ähnliche oder identische Beihilfe-App-Lösungen nutzen. Beispielsweise verwendet Niedersachsen eine App, die in leicht abgewandelter Form bereits von Beihilfestellen anderer Bundesländer eingesetzt wird, darunter Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin. Diese gemeinsame Nutzung deutet darauf hin, dass die Entwicklungskosten durch die Mehrfachverwendung einer bestehenden Lösung reduziert wurden. Zur Ermittlung der exakten Höhe der Entwicklungskosten der jeweiligen Beihilfe-Apps der einzelnen Bundesländer ist es empfehlenswert, sich direkt an die zuständigen Ministerien oder Beihilfestellen der Bundesländer zu wenden.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist eine politische Beauftragte. Sie ist Teil der Bundesregierung, stellt jedoch kein eigenständiges Bundesministerium dar. Das bedeutet, dass sie direkt der Leitung des Kanzleramts unterstellt ist und ihre Aufgaben im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers wahrnimmt. Hier liegt auch die übergeordnete politische Verantwortung.
Für uns Freie Demokraten ist klar: Mit deutschem Steuergeld darf kein Terror und kein Antisemitismus finanziert werden. Nachdem es Hinweise bezüglich eines möglichen Missbrauchs der Hilfszahlungen bei der UNRWA gab, haben wir uns dafür eingesetzt, dass alle laufenden Zahlungen kritisch überprüft werden. Nach einer Unterbrechung der Zahlungen an UNRWA und einer mehrfachen Überprüfung der Organisation hat die Bundesregierung die Zahlungen im Frühjahr 2024 wieder aufgenommen.