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Marco Buschmann
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Frage von Gerhard Z. •

Warum ermittelt die deutsche Justiz nicht umfassend gegen die Kirche im kirchlichen Missbrauchsskandal ?

Am 06.02.2022 habe ich ihnen eine Frage zum kirchlichen Missbrauchsskandal auf Abgeordnetenwatch gesendet. In ihrer Antwort vom 18.02.2022 schreiben sie u.a. das Kirchenrecht steht nicht über das Strafrecht!
Was ist seitdem passiert? Nichts.
Die Kirche ermittelt immer noch selber und vertuscht wo es nur geht!
Hier meine ich insbesondere den Missbrauchsskandal Kardinal Hengsbach in Essen.
Was aber tut die Staatsanwaltschaft? Nichts?
Ich hab den Eindruck ihr Ministerium kommt seiner gesetzliche Aufgabe in keinster Weise nach. Als Minister müssten sie in der Lage sein konkrete Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einzuleiten, bzw. anzuordnen.
Oder darf in Zukunft ein Täter selber seine Unschuld ermitteln??

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Z.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir Freie Demokraten nehmen das Thema Missbrauch in der Kirche sehr ernst und fordern eine entschiedene und konsequente Aufklärung. Das bedeutet eine strafrechtliche Verfolgung der Täter und Entschädigung für die Opfer in Missbrauchsfällen. Hierfür muss der Wille zur Aufklärung auch aus der Kirche heraus kommen und von der Deutschen Bischofskonferenz getragen werden. Es müssen größtmögliche Transparenz, Genauigkeit und Betroffenenbeteiligung gewährleistet sein. Nicht hinnehmbar wäre ein Aussitzen derartiger Fälle. 

Privaten und institutionellen Kommissionen und Untersuchungsgremien sollen zukünftig von einer staatlichen, auf gesetzlicher Grundlage eingesetzten Aufarbeitungskommission unterstützt werden. Diese darf sich nicht nur auf Kirchen, sondern sollte sich auch auf Bereiche wie den Sport und die freie Wohlfahrtspflege beziehen. Dabei kann die staatliche Kommission jedoch nicht die von der Kirche zu leistende Aufarbeitung übernehmen oder gar ersetzen. 

Auch die Justiz muss ihrer Verantwortung gerecht werden, und sich der noch nicht verjährten Fälle zügig annehmen. Die aktuellen Entwicklungen gehen dort in die richtige Richtung und zeigen, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte zunehmend für das Thema sensibilisiert sind.

Insgesamt ist ein Dreiklang von konsequenter rechtsstaatlicher Aufklärung, ungeschminkter Aufklärung aus der Kirche heraus und zuletzt die Begleitung und Überwachung durch eine staatliche Kommission notwendig.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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