Warum ermittelt der GBA in der Sabotage der Nord Stream Pipelines?
Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,
die Ermittlungen des GBA führten unlängst zu ersten Ergebnissen,(https://shorturl.at/p4RjN) waren allerdings durch investigative Recherchen von Zeit bereits weitgehend bekannt.(https://shorturl.at/CPNBP) Soweit man es offiziell nachlesen kann, ist die schweizerische Nord Stream AG eine Gazprom-Tochter. Die anderen Anteilseigner waren die niederländische Gasunie, die französische Engie und zu 24,5% die deutsche Wintershall Dea und E.ON.(https://shorturl.at/ae8mt) Die Sprengung selbst wird in den AWZ Dänemarks und Schwedens lokalisiert.(https://shorturl.at/Mcy0D) Ist der GBA hier überhaupt zuständig und warum ermittelt z.B. nicht die EuStA?
Ermittelt der GBA auch, wenn Tanker oder Containerschiffe mit deutschen Beteiligungen an deren Reedereien auf offener See versenkt werden oder Havarie erleiden?
Vielleicht gab es ja eine beleihungsrechtliche Zuständigkeit von Wintershall und Eon?
Es ist doch aber keine deutsche Pipeline?
MfG
Willy. K.
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Klar ist: Der Anschlag auf Nordstream 2 muss aufgeklärt werden und die dahinterstehenden Personen zur Verantwortung gezogen werden. Oberstes Ziel ist es, die Täter zu finden und ausreichend Beweise für eine Anklage zu sammeln. Eine Rücksichtnahme aus etwaigen politischen Erwägungsgründen wird es in diesem rechtsstaatlichen Verfahren nicht geben.
Der Generalbundesanwalt ist die höchste Strafverfolgungsbehörde in Deutschland für bestimmte schwerwiegende Straftaten, insbesondere wenn es um Spionage, Terrorismus oder Angriffe auf die staatliche Sicherheit geht. Eine mögliche Sabotage einer wichtigen Energieinfrastruktur fällt in diese Kategorie.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB