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Marco Buschmann
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Frage von Kornelia H. •

Warum erfolgt keine Strafverfolgung bei Fahrten mit Traktoren zwecks Demonstration. Lt. Gesetz sind nur wenige ehrenamtliche Fahrten mit steuerfreien grünen Kennzeichen erlaubt.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Steuerbefreite land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen nicht zu privaten oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Bei Demonstrationen, die einen land- oder forstwirtschaftlichen Hintergrund haben, ist die Teilnahme mit einem Traktor mit grünem Kennzeichen rechtens. Wenn eine Demonstration dagegen keinen land- oder forstwirtschaftlichen Hintergrund hat, ist hingegen ein steuerpflichtiges, schwarzes Kennzeichen notwendig.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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