Frage von Kornelia H. • 07.01.2024
Warum erfolgt keine Strafverfolgung bei Fahrten mit Traktoren zwecks Demonstration. Lt. Gesetz sind nur wenige ehrenamtliche Fahrten mit steuerfreien grünen Kennzeichen erlaubt.
Antwort von Marco Buschmann FDP • 11.03.2024
Sehr geehrte Frau H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Steuerbefreite land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen nicht zu privaten oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Bei Demonstrationen, die einen land- oder forstwirtschaftlichen Hintergrund haben, ist die Teilnahme mit einem Traktor mit grünem Kennzeichen rechtens. Wenn eine Demonstration dagegen keinen land- oder forstwirtschaftlichen Hintergrund hat, ist hingegen ein steuerpflichtiges, schwarzes Kennzeichen notwendig.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB