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Marco Buschmann
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Frage von Martina L. •

Warum Diätenerhöhung obwohl Geld eingespart werden soll?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
für mich und viele andere Mitbürger ist völlig unverständlich, dass gerade in diesen Zeiten die Diäten der Abgeordneten deutlich erhöht werden sollen. Überall fehlen finanzielle Mittel, um Dinge zu verwirklichen oder zumindest muss in jedem Ministerium eingespart werden. Wie kann in diesen Zeiten eine derartige Erhöhung moralisch gerechtfertigt sein?

Außerdem stört es mich schon immer, dass diese grundsätzlich durch die Abgeordneten selbst darüber abstimmen? Kann solch eine Abstimmung wirklich richtig sein? Ich sehe diese rechtlichen Regelungen sehr kritisch!

Mit freundlichen Grüßen
Martina L.

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Sehr geehrte Frau L.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Das Grundgesetz bestimmt in Art. 48 Abs. 3 Satz 1, dass Abgeordnete Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Die Höhe der Entschädigung muss der Bedeutung des Mandats und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung angemessen sein. Diese Vorgaben berücksichtigte der Bundesgesetzgeber bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten das Amt eines einfachen Richters (R6) bei einem obersten Gerichtshof des Bundes als Bezugsgröße festlegte. Bundestagsabgeordnete und die bezeichneten Richter nehmen ihre Tätigkeit in verfassungsrechtlich garantierter Weisungsfreiheit wahr. Außerdem entscheiden Mitglieder des Deutschen Bundestages und Richter an obersten Gerichtshöfen des Bundes mit Wirkung für das gesamte Bundesgebiet.

Grundlage für die weitere Entwicklung der Diäten ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Nominallohnindex (Einkommenssteigerung) für alle Beschäftigten, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich an die Präsidentin des Deutschen Bundestages übermittelt. Nach einer Diäten-Nullrunde in 2020 und einer Absenkung der Diäten in 2021, entwickelte sich der Nominallohnindex im Zuge der stark gestiegenen Löhne in vielen Branchen zuletzt nach oben, was in diesem Jahr zu einer Diätenerhöhung führen wird. Dieser nachträglich ausgerichtete Anpassungsmechanismus ist transparent und berücksichtigte die gesetzlichen Vorgaben. Im Übrigen erhalten in diesem Jahr auch Spitzenbeamte des Öffentliches Dienstes mit vergleichbaren Einkommen wie Bundestagsabgeordnete entsprechende Gehaltserhöhungen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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