Warum darf der DRSC in seiner momentanen Zusammensetzung die Interessen der BRD im Auftrag des BMJV vertreten?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
Das DRSC ist mit dem offiziellen Auftrag des BMJV ausgestattet in Fragen der Rechnungslegung die BRD zu vertreten. Nun frage ich mich, wie es sein kann das die BRD durch einen Verband vertreten werden darf, dessen Mitglieder beinahe ausschließlich aus der Privatwirtschaft stammen und der finanziell massiv von diesen Mitgliedern abhängig ist. Sehen sie hier nicht etwa einen Interessenskonflikt? Wäre es nicht sinnvoller das DRSC dazu zu verpflichten die Pluralität der Deutschen Wirtschaft ( immerhin sind insbesondere Großunternehmen Mitglied) und Zivilgesellschaft zu vertreten? Immerhin ist das DRSC eng in Debatten um etwa europäische und internationale Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards eingebunden, welche zweifelsfrei eine äußerst wichtige Komponente der zukünftigen grünen Wirtschaft darstellen werden.
Ich freue mich darauf von ihnen zu hören!
Sehr geehrter Herr D.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) ist vom Bundesministerium der Justiz vertraglich als privates Rechnungslegungsgremium im Sinne von § 342q Handelsgesetzbuch (HGB) anerkannt. Es ergänzt die gesetzlichen Vorschriften für die Rechnungslegung durch Empfehlungen. Voraussetzung des § 342q HGB ist, dass die Empfehlungen und Interpretationen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern entwickelt werden.
Als unabhängiges Rechnungslegungsgremium hat das DRSC eine nicht-bindende Beratungsfunktion bei Gesetzgebungsvorhaben für Rechnungslegungsvorschriften. Diese nimmt das DRSC verantwortungsvoll wahr. Darüber hinaus vertritt das DRSC die Bundesrepublik in internationalen Standardisierungsgremien.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB