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Marco Buschmann
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Frage von Antje G. •

Warum bringen Sie mit Aufhebung der Maskenpflicht im Supermarkt die Mitarbeitenden -Stichwort: Kritische Infrastruktur- in Gefahr und Vorerkrankte in potentielle Lebensgefahr?

Warum ignorieren Sie den Expert*innenrat, die warnende Ärzteschaft und Virolog*innen? Bei den hohen Inzidenzen und Todesfällen ist es fahrlässig, ein so effektives und erprobtes einfaches Mittel vorschnell abzuschaffen. Haben Sie die Millionen vulnerabelen Vorerkrankten außerhalb der Pflegeeinrichtungen vergessen oder sind Sie Ihnen schlichtweg egal? Steht bei Ihnen der Wahlkampf über dem Bürger*innenschutz? Stellvertretend für viele besorgte Menschen erwarte ich von Ihnen, daß Sie sofort der weiteren Maskenpflicht im Supermarkt zustimmen und in die Basisschutzmaßnahmen aufnehmen. Wir müssen alle Lebensmittel kaufen und können uns das Essen nicht abgewöhnen. Ich möchte in Zukunft nicht hochangespannt einkaufen gehen müssen, da ich nach Auskunft meines Arztes als Vorerkrankte einem hohen Risiko bei Ansteckung unterliege. Je weniger Menschen Maske tragen, desto geringer ist der Schutz vor Corona. Maskenpflicht rettet Menschenleben, schützt auch vor Long Covid und ist zumutbar. Danke.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau G.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die Menschen in Deutschland haben die Corona-Maßnahmen seit mehr als zwei Jahren sehr gewissenhaft mitgetragen und umgesetzt. Da unser Gesundheitswesen glücklicherweise nicht überlastet ist, gibt es keine Grundlage mehr für tiefgreifende Freiheitseinschränkungen. Deswegen war es auch ein Gebot des Rechtsstaats, eingriffsintensive Corona-Maßnahmen zurückzunehmen. Nicht die Freiheit muss begründet werden, sondern ihre Einschränkung.

Das heißt jedoch nicht, dass die Pandemie beendet ist. Deswegen gelten niedrigschwelle Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen bundesweit fort. In von den Landesparlamenten festgestellten Hotspot-Regionen können notfalls zudem weitergehende Schutzmaßnahmen beschlossen werden. 

Klar ist auch: Nach zwei Jahren Pandemie setzen wir wieder verstärkt auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Es steht jeder und jedem frei, sich über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus selbst zu schützen - beispielsweise durch das Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen. Bei allenfalls flüchtigen Begegnungen wie im Supermarkt ist das eigene Infektionsrisiko damit sehr gering.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Freundliche Grüße 

Dr. Marco Buschmann MdB

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